Wir vermieten Minibagger, Baumaschinen, Gartengeräte sowie diverse HILTI Werkzeuge.
Wir bieten direkt einsatzbereite, neuwertige Geräte und Maschinen. Unsere laufend gewarteten Maschinen erbringen eine optimale Leistung, sind leicht in der Handhabung und können von jedem bedient werden. Bei der Übergabe erfolgt eine Einweisung. Sollte Sie nach Maschinen suchen, die nicht in der Preisliste sind, sprechen Sie uns gerne drauf an. Wir aktualisieren und erweitern laufend unser Angebot.
Die Preisstellung ist freibleibend. Es gelten ausschließlich die in den Verkaufsräumen aushängenden Mietbedingungen. Alle Preise verstehen sich ohne Betriebsstoffe. Die Liefer- und Abholkosten werden separat berechnet. Für verschmutztes Zubehör und Mietgeräte erheben wir eine Reinigungspauschale.
Telefonische Bestellung: Sie rufen an, wir liefern aus. Die Bezahlung erfolgt erst bei Ihrer Übernahme des Gerätes.
Bitte weisen Sie sich aus: Bitte halten Sie Ihren Personalausweis bei Übernahme des Gerätes bereit.
Reparaturkosten: Sichern Sie sich gegen mögliche Schäden an Ihrem Leihgerät ab. Fragen Sie uns nach den Reparaturübernahmebedingungen und sehen Sie in die Geschäftsbedingungen auf Ihrem Mietvertrag. Die Reparaturkosten decken nicht den Ersatz zerstörter oder verlorengegangener Geräte ab.
Kaution: Um Geräte zu mieten muss eine Kaution hinterlegt werden. Die Zahlung der Kaution erfolgt bei der Herausgabe des Gerätes an den Mieter und ist abhängig vom Wert des Artikels. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe und Zustand des Gerätes erfolgt die Rückzahlung der Kaution.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen/Mietbedingungen der Offermann GmbH&Co.KG Schlichting
Die auf der Website genannten Mietpreise sind Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer).
Der Mietpreis ist bei Beträgen bis 100,00 € im voraus bar zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Ein Miettag beinhaltet 8 Arbeitsstunden.
Der Mieter sorgt für die rechtzeitige Rückgabe des unbeschädigten Gerätes. Der Mieter gibt die Maschine gereinigt und voll getankt zurück. Notwendige Reinigungen sowie verbrauchte Arbeitsstoffe können dem Mieter berechnet werden.
Erfolgt die Rückgabe des Gerätes außerhalb der Öffnungszeiten, wird die Maschinenbruchversicherung für den Zeitraum zwischen Rückgabe und nächster Öffnung des Mietparks berechnet.
Liefer- und Abholkosten werden nach unseren Haustarifen und Absprachen gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Schäden am Mietgegenstand, die während der Miete entstanden sind, ist der Mieter mit 1.000,00 € Selbstbehalt an der Schadensregulierung beteiligt.
Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist dem Vermieter sofort zu melden.
Mietpreise und Sonderbedingungen werden im Mietvertrag festgelegt.